Vortragsvorschausnippet
Der deutsche Rundfunk im Weimarer Staate, seit seiner Gründung hoheitsrechtlich aufgezogen, wirtschaftlich und technisch abhängig von der deutschen Reichspost, staatlich überwacht und bevormundet in seiner politischen und kulturellen Programmgestaltung, wurde nicht erst durch die Neuregelung von 1932 ein Staatsorgan, sondern war als ein solches bereits in seiner 1926 erfolgten Konstituierung angelegt.
Heinz Pohle, Der Rundfunk als Instrument der Politik, Hamburg 1955, S.150